Fragen & Antworten (FAQ)

Wie finde ich das passende Archiv?

Auf unserer Homepage stellen sich verschiedene Archive vor, die Materialien, Vor- und Nachlässe zur Aids-Geschichte aufnehmen. Anhand des Sammlungsprofils erhalten Sie Hinweise, welches Archiv bzw. welche Archive für Ihre Materialien geeignet sein könnten.

Über die auf dieser Website verzeichneten Archive hinaus gibt es weitere Institutionen, die möglicherweise in Frage kommen, beispielsweise Heimatmuseen oder städtische Archive. Wenn ein Archiv Ihren Vor- oder Nachlass nicht aufnehmen kann, informieren diese ggf. über ein passendes Archiv.

Geht es nur um Vor- und Nachlässe von Menschen, die an Aids erkrankt oder verstorben sind?

Nein. Entscheidend ist, dass das Leben oder Wirken der Menschen von HIV und Aids geprägt wurde, unabhängig davon, ob sie selbst bekanntermaßen mit HIV infiziert oder an Aids erkrankt sind bzw. waren. Interessant sind zum Beispiel auch Materialien von Menschen, die sich im HIV-/Aids-Aktivismus, in der Pflege, Seelsorge und Politik, als Angehörige, Mediziner_innen oder Künstler_innen mit HIV/Aids auseinandergesetzt haben.

Bin ich / ist unsere Selbsthilfe-Gruppe nicht zu unwichtig?

Die Aidskrise und damit die „Aids-Geschichte“ stehen erst am Anfang wissenschaftlicher Aufarbeitung. Wir haben in den Gesprächen mit den auf dieser Website vorgestellten Häusern großes Interesse festgestellt. Bitte scheuen Sie sich nicht, weitere Ihnen geeignet erscheinende Archive anzufragen.

Insbesondere Selbsthilfe-Gruppen empfehlen wir, bei den örtlichen/regionalen Archiven nachzufragen, denn auch Vereine, Initiativen und Aktionsgruppen sind Teil der Stadtgeschichte.

Kann ich schon zu Lebzeiten etwas weggeben?

Selbstverständlich. Dies nennt sich Vorlass und hat für Sie den Vorteil, dass Sie selbst entscheiden und organisieren können, wo Ihre Materialien hinkommen und welche Modalitäten und Benutzungsbedingungen für diese gelten sollen. Wenn Sie die Dinge zu Lebzeiten noch nicht außer Haus geben wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, testamentarisch festzulegen, wohin Ihre Erben den Nachlass geben sollen.

Was passiert mit meinen Sachen?

Bevor das Material von Wissenschaftler_innen, Journalist_innen oder anderen Personen genutzt werden kann, wird es von den Archivar_innen erschlossen, d.h. gesichtet, geordnet und verzeichnet. Das bedeutet u.U. auch, dass nicht alle übergebenen Materialien/Dokumente des Vor- oder Nachlasses vom Archiv übernommen werden.

Je nach Archiv bleiben Ihre Materialien während eines vorgegebenen oder selbstbestimmten Zeitraums aus Datenschutzgründen unter Verschluss. Ausnahmsweise können sie jedoch auch innerhalb dieses Zeitraums bereits für die Forschung zugänglich gemacht werden, sofern strenge Datenschutzbestimmungen erfüllt werden. So dürfen möglicherweise persönliche Dokumente nur mit geschwärzten Namen eingesehen werden.

Den Vor- oder Nachlassgeber_innen sollte bewusst sein, dass die Fachleute, welche später mit dem Material arbeiten, ihre eigene Interpretation der Bedeutung, Zeit und Zusammenhänge publizieren werden und dass diese durchaus von der eigenen Sicht abweichen kann.

Sollten Vor- oder Nachlässe vollständig in ein Archiv gegeben werden?

Archive haben in der Regel ein Interesse daran, vollständige Nachlässe zu übernehmen. Bisweilen ist es aber durchaus sinnvoll, einen Vor- oder Nachlass thematisch auf Archive mit speziellen Sammlungsschwerpunkten aufzuteilen. Besprechen Sie mit den Archivar_innen, was für die jeweilige Sammlung von Interesse ist und entscheiden Sie auf dieser Grundlage selbst, welche Materialien Sie wohin geben wollen. Rechtlich ist es möglich, einen Vor- oder Nachlass zu „teilen“ und an unterschiedliche Archive abzugeben. In einem solchen Falle sollten Sie alle Stellen über den Verbleib des anderen Teilvor- oder nachlasses informieren, damit bei der Erschließung Querverweise gemacht werden können.

Kann ich einen Teil jetzt und einen anderen später abgeben?

Selbstverständlich können Sie Teile Ihres Vor- oder Nachlasses zu unterschiedlichen Zeitpunkten übergeben. (Sie auch Nr. 8)

Kann ich auch Materialien stiften, ohne dass künftige Archivnutzer_innen meinen Namen erfahren?

Grundsätzlich können archivierte persönliche Materialien pseudonymisiert werden, das heißt, dass die persönliche Zuordnung nur noch anhand eines Codes, den das Archiv vergibt, möglich ist. Über die Möglichkeiten eines pseudonymisierten Vor- oder Nachlasses müssen Sie mit der aufnehmenden Stelle sprechen. Bei vielen Gegenständen oder Druckerzeugnissen – beispielsweise Broschüren, Medikamentenschachteln, Ansteckern oder Plakaten – ist der Name der Spender_innen in der Regel nicht von Bedeutung. Anders ist dies bei persönlichen Dokumenten wie etwa Krankenakten oder Briefen. Hier würde eine Pseudonymisierung eine spätere Nutzung für die Forschung oder andere Zwecke erheblich erschweren, da alle Unterlagen einzeln geschwärzt werden müssten. Grundsätzlich gilt jedoch immer der Persönlichkeitsschutz, den Sie in Absprache mit dem Archiv auch verlängern können.

Ist es nicht zu schmerzhaft, persönliche Erinnerungsstücke wegzugeben?

Nur Sie allein bestimmen, ob und wann ein (Teil-)Vor- oder Nachlass an ein Archiv abgegeben wird. Sie sind in dieser Entscheidung frei und unabhängig und brauchen sich nicht von etwas zu trennen, das Sie (noch) nicht abgeben wollen oder können. Erfahrungen von Vor- oder Nachlassgeber_innen zeigen jedoch, dass es befreiend wirken kann, zu wissen, dass die Materialien dauerhaft und professionell an geeigneter Stelle bewahrt werden. Viele Archive bieten zudem an, dass Sie als Stifter_in auch nach der Übergabe auf Wunsch Zugang zu Ihrem Material haben.

Muss ich mich „für immer“ von meinen Erinnerungsstücken trennen?

Während eine Schenkung oder ein Verkauf ein endgültiges Weggeben bedeuten, nehmen Museen oder Archive Nachlässe auch als Leihgabe auf; insbesondere die Form der „Dauerleihgabe“ hat sich bewährt.

Erhalte ich Geld für den Vor- oder Nachlass?

Archive kaufen im Regelfall keine Vor- oder Nachlässe. Sollten sich jedoch Wertgegenstände in den Materialien befinden, können Sie diese schätzen lassen und der aufnehmenden Institution zum Kauf anbieten.

Was passiert mit jenen Dingen, die das Archiv nicht möchte?

Jedes Archiv wird mit Ihnen bereits im Vorfeld über die Materialien sprechen, die möglicherweise nicht übernommen werden. Falls während der Vor- oder Nachlassbearbeitung Materialien doch nicht übernommen werden können, erhalten Sie diese selbstverständlich zurück.

Was ist unter der „Erschließung des Materials“ zu verstehen und wie lange dauert dies?

Eine Erschließung bedeutet, dass das Material so aufbereitet wird, dass es für die Forschung zugänglich ist.

Wie lange dies dauert, kann nur das aufnehmende Archiv oder Museum beurteilen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass eine solche Erschließung viel Arbeit erfordert: Zunächst wird der Nachlass identifiziert, geordnet und schließlich in eine systematische Gliederung gebracht und nach archivarischen Vorgaben verzeichnet. Je nach Umfang des Nachlasses, seiner Komplexität, den Forschungs- und Benutzerinteressen sowie der Erschließungstiefe benötigt dies mehr oder weniger Zeit.

Welchen Aufwand bedeutet die Abgabe eines Vor- oder Nachlasses?

Die Hauptarbeit der Aufarbeitung liegt bei der aufnehmenden Stelle. Sie können jedoch im Vorfeld viel dazu beitragen, die Aufbereitung des Materials zu erleichtern. Beispielsweise können Sie zeitlich Zusammengehöriges bündeln (jedoch sollten Sie Materialien nicht thematisch sortieren!), Ordner beschriften, Bilder auf der Rückseite mit Bleistift beschriften usw. Eine detaillierte Darstellung der Vorbereitungsmöglichkeiten finden Sie hier [Link zu entsprechendem Abschnitt].

Muss ich Erb- und Besitzfragen klären, bevor ich etwas abgeben kann?

Ob Verkauf, Schenkung, Dauerleihgabe oder Stiftung – jede Form der Veräußerung an ein Archiv setzt voraus, dass man entweder alleinige_r Eigentümer_in ist oder die weiteren Eigentümer_innen ihr (schriftliches) Einverständnis geben.