Landesarchiv Berlin

Das Landesarchiv Berlin verwahrt als zentrales Staatsarchiv des Landes Berlin die schriftliche Überlieferung von Berliner Behörden und Einrichtungen. Es ist zuständig für die obersten Landesbehörden (Senatskanzlei und Senatsverwaltungen), für die Bezirke, die Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes sowie für die Mittel- und Unterbehörden des Bundes, die ihren Dienstsitz in Berlin haben. Gleichzeitig nimmt das Landesarchiv die Funktion eines Parlamentsarchivs wahr.

Sammlungsprofil

Aufgabe des Landesarchivs ist es, die aus der jahrhundertelangen Verwaltungstätigkeit der Berliner Behörden und Einrichtungen entstandenen Unterlagen, die bedeutendes und einmaliges Kulturgut darstellen, zu sichern, zu ordnen, sachgerecht zu erschließen und für die öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das bei staatlichen und kommunalen Stellen entstandene Schriftgut wird ergänzt durch Nachlässe und Sammlungen. Schwerpunkte stellen hier Karten und Pläne sowie audiovisuelles Archivgut (Fotos, Filme, Töne) dar.

Sammlungobjekte

Bildträger
Dokumente
Publikationen
Sachzeugnisse
Tonträger

Trägerschaft

staatlich

Zuständigkeitsbereich

Bundesland

Aktivitäten Aids-Geschichte

BISHERIGE SAMMLUNGEN

Das Archivgut des Landesarchivs enthält Dokumente zum Thema HIV/Aids ab den 1980er Jahren. Dabei geht es in erster Linie um den staatlichen bzw. kommunalen behördlichen Umgang mit Aids, d.h. es handelt sich um Unterlagen von Senatssitzungen, Berichte der Bezirksämter, Unterlagen von Haftanstalten (darunter auch Dokumente über einzelne Fälle von in Haftanstalten verstorbenen Aids-Kranken), Plakate, Fotos von offiziellen Ereignissen wie Krankniederlegungen. Gesammelt werden auch Justizakten, so dass Rechtsfälle im Kontext von HIV/Aids darunter sein könnten. Allerdings wird für die Recherche dieser Justizbestände ein Aktenzeichen benötigt.

Erschließungsstand:
 Das Landesarchiv hat einen großen Erschließungsrückstand, daher ist in der Datenbank noch nicht alles erfasst, 

Recherchemöglichkeiten:
Die Nutzung des Archivguts steht prinziell allen Personen offen, Grundlage für die Benutzung  bilden das Archivgesetz des Landes Berlin sowie die Benutzungsordnung. Bei der Benutzung sind in vielen Fällen die schutzwürdigen Belange Dritter sowie besondere Schutzfristen zu beachten; teilweise gelten auch  urheber- und persönlichkeitsrechtliche Vorschriften. Generell gilt für die Akteneinsicht eine 30-jährige Schutzfrist. Ausnahmen davon können nur bei begründetem Forschungsbedarf zugestanden werden. Da Archivalien gesichert verwahrt werden, muss jegliche Nutzung vorbereitet werden. Es empfiehlt sich daher, vor einem Besuch im Landesarchiv Berlin schriftlich oder mündlich anzufragen. So kann geklärt werden, ob wir helfen können, und es können Hinweise auf evtl. infrage kommende Bestände gegeben werden. Wegen der nötigen Vorarbeiten ist eine sofortige Vorlage von Archivgut im Lesesaal nicht möglich. 
 

INTERESSE AN SAMMLUNGSERWEITERUNG

Das Landesarchiv hat grundsätzlich Interesse sowohl Material zur Geschichte von HIV/Aids in Berlin aus den unterschiedlichsten Perspektiven, beispielsweise auch an Material von Selbsthilfe-/aktivistischen Gruppen wie auch von privaten Organisationen.

Zugänglichkeit und Personendatenschutz

Generell gilt für die Akteneinsicht eine 30-jährige Schutzfrist. Ausnahmen davon können nur bei begründetem Forschungsbedarf zugestanden werden. 

Kontakt

Landesarchiv Berlin
Eichborndamm 115 – 121
13403Berlin
Deutschland

E-Mail

info@landesarchiv.berlin.de

Webseite

Landesarchiv Berlin